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AGB

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,

sowie Widerrufsbelehrung der Firma JessNet IT-Service GmbH & Co. & KG

Westerkappeln: Stand 01/2017

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Geltung der Bedingungen

 

a) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Auch wenn der Kunde eigene Bedingungen mitteilt, gelten spätestens mit dem Empfang der Waren und Leistungen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart. Bestätigungsschreiben des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen – gleich welcher Art – sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

d) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

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Angebot und Vertragsschluss

 

a)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die auch per Fax oder Email ohne Unterschrift und Namenswiedergabe erfolgen kann.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angaben in schriftlichen Unterlagen, z.B. Prospekten, Katalogen und Anzeigen, stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

c) An allen technischen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben werden.

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Preise

 

a) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Stückzahlen, Längen, Quadratmeterzahlen und Dienstleistungsstunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert gemäß der aktuell gültigen Dienstleistungspreisliste berechnet, die dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.

b) Die genannten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

c) Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Steigerungen der Rohstoffpreise sowie der Energiekosten eingetreten, verpflichten sich die Vertragspartner, Verhandlungen zwecks Neufestsetzung des Kaufpreises aufzunehmen. Ist eine Übereinkunft nicht zu erzielen, sind die Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche (z.B. Schadens- und Aufwendungsersatz) sind ausgeschlossen.

d) Werkzeugkosten werden gesondert berechnet, ohne dass der Kunde dadurch Eigentum an den Werkzeugen erwirbt.

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Liefer- und Leistungszeit

 

a)Lieferfristen und –termine sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Festlegung des Liefer- und Leistungsumfanges. Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle fälligen Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen verspätet geleistet, können wir die Lieferfristen entsprechend verlängern.

b) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Wir sind dem Kunden gegenüber verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wird für uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.

c) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Waren infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Waren für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere Lagerräume nicht ausreichen.

d) Zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung sind wir jederzeit berechtigt. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf haben die Abrufe möglichst gleichmäßig und kontinuierlich zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Nach Ablauf der Abnahmefrist verbleibende Restmengen können gestrichen werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz. Die Berechnung bereits angefertigter, jedoch nach Ablauf der Abnahmefrist noch nicht abgerufener Waren erfolgt ab Ende der Abnahmefrist. Wir sind berechtigt, solche Waren auf Kosten und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern.

e) Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel mindestens 1 Monat betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder seine Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

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Gefahrübergang

 

Bei Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und die Versandart bleiben uns überlassen. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätze berechnet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen, soweit der Kunde die Änderung veranlasst hat. Bei Kunden, die die Ware selbst abholen (Selbstabholer), geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.

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Zahlung

 

a) Sofern nichts anderes vereinbart sind sämtliche Zahlungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

b) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind. Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen zu verlangen, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungs- Gesetzes vom 09.06.1998. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

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Eigentumsvorbehalt

 

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und vom Kunden anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer unsere wechselmäßige Haftung begründet (Scheck-, Wechselzahlung), so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an uns abgetreten.

b) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

c) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der sich aus unserer Rechnung ergebende Betrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.

d) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorgehenden Absätze tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

e) Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gemäß Absätze c) und d). Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung ebenfalls anzuzeigen.

f) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten und hat Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

g) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, das Recht zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

h) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so sind wir zur Rückübertragung oder Freigabe Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma JessNet IT-Service Inh. Eyüp Öztürk, Westerkappeln: Stand 01/2011 Seite 2 von 2 der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

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Gewährleistung

 

a) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Anzeige unter Angabe der Lieferschein und Rechnungsnummer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377 ff. HGB unberührt.

b) Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt wurde. Unsere Haftung erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an unseren Lieferungen vorgenommen haben, oder wenn von uns nicht gelieferte oder freigegebene Teile verwendet wurden.

c) Transportschäden sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

d) Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der beanstandeten Ware oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl, sind wir berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung einzuräumen. e) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, instruktionswidrige Lagerung, äußere Einflüsse, natürlichen Verschleiß oder Beschädigung nach Gefahrübergang entstehen. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Ver- oder Bearbeitung und Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanleitungen und funktionswidriger Gebrauch) oder wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

f) Ist uns innerhalb einer vom Kunden gestellten angemessenen Nachfrist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung nicht möglich, so steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

g) Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem gerügten Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.

h) Abweichungen von Maß, Gewicht, technischen Leistungsmerkmalen und Güte innerhalb der für die gelieferte Ware gültigen DIN- und/oder EG-Vorschriften oder der geltenden Übung im Handelsverkehr sind zulässig und keine rügefähigen Mängel, es sei denn, es ist im Einzelfall und schriftlich etwas anderes vereinbart. Unbeschadet dessen sind Abweichungen auch dann keine rügefähigen Mängel, wenn sie innerhalb der von uns zuvor angegebenen Toleranzen liegen. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung schriftlich ausdrücklich zugesagt haben.

i) Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, sofern der Kunde Kaufmann ist.

j) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von uns berechnet.

k) Weitergehende oder hierneben bestehende Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Gerätehersteller bleiben durch vorstehende Regelungen unberührt.

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Haftungsbeschränkung

 

a) Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.

b) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haften wir auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

c) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

d) Die vorstehende Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

e) Wir haften nicht für Datenverluste, es sei denn sie sind von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen worden. Die Haftung für einen von uns zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hätte (Backup).

f) In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von uns zu vertretenen Sachschäden auf die Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung begrenzt. Wir sind im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

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Verjährung

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Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme. Durch die Instandsetzung oder Nachbesserung wird die Verjährungsfrist nicht verlängert. Im Falle der Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist neu. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Für Verbrauer gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen.

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Software

 

a) Den Partnern ist bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

b) Bei Software erwirbt der Kunde lediglich das Nutzungsrecht. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger sind für den Kunden rechtsverbindlich gültig. Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentation angefertigt werden, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

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Dienstleistungen

 

a) Für die Durchführung von Dienstleistungen wie die Installation von Geräten, Wartung und Reparatur hat der Kunde alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen ungehinderten Beginn und eine zügige Durchführung der Leistungen unter angemessenen Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Es ist allein Sache des Kunde für eventuelle erforderliche behördliche Genehmigungen zu sorgen.

b) Verzögert sich die Durchführung der Dienstleistung, weil der Kunde seine Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so sind die uns hierdurch entstehenden Kosten zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere die Wartezeiten des Montage- und Technikpersonals, zusätzliche Fahrtkosten und Auslösung.

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Datenschutz

 

Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

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Schutzrechte Dritter

 

Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind uns angemessen zu bevorschussen.

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Exportgenehmigungen

 

a) Alle durch uns gelieferten Vertragsprodukte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeitig gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren.

b) Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

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Abtretung von Forderungen

 

Die Abtretung von Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

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Vertraulichkeit

 

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

a) Für alle sich aus dem Vertrage ergebenden Rechte und Pflichten gilt Westerkappeln als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

b) Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundsprozesse) ist Westerkappeln. Wir sind jedoch berechtigt den Kunden an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

c) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

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Widerrufsbelehrung

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Als Verbraucher steht Ihnen in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §321e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Sache.

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Der Widerruf ist zu richten an:

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JessNet IT-Service GmbH & Co KG

Siekenweg 2

49492 Westerkappeln

Telefon: 0 54 56 – 933 72 -0

Telefax: 0 54 56 – 933 72 -22

info@jessnet.de

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Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

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